| Aufzugssicherheit – was Sie wissen sollten |
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Der Gesetzgeber in der Schweiz setzt beim Betrieb von Aufzügen schwergewichtig auf die Eigenverantwortung der Hausbesitzer. Gemäss OR Artikel 58 haftet der Eigentümer für Schäden, die aus mangelhaftem Unterhalt eines Bauwerkes entstehen. Darunter fallen auch Aufzüge und Fahrtreppen. Bei einem Unfall prüft die untersuchende Behörde deshalb jeweils auch, ob die Anlage dem «anerkannten Stand» der Technik entspricht. Wird ein Werkmangel infolge einer unterlassenen Anpassung an die heutigen Standards als Unfallursache festgestellt, muss der Aufzugsbesitzer mit einem juristischen Verfahren rechnen. Schweizweit werden täglich millionenfach Aufzüge genutzt. Der Lift zählt zwar zu den sichersten Verkehrsmitteln, oft aber entsprechen ältere Aufzüge nicht den heutigen Sicherheitsstandards. In der Schweiz wurde mit der SIA-Norm die europäische Norm SNEL übernommen und am 1. Juli 2004 als SIA-Norm 370.080 (http://www.sia.ch/produktevoransicht/i81-80_2003_d.pdf ) publiziert. Sie dient zur Erhöhung der Sicherheit bestehender Aufzüge. Die gesetzliche Umsetzung obliegt den einzelnen Kantonen. Unabhängig vom Stand der Gesetzgebung in den einzelnen Kantonen empfiehlt die Schweizerische Vereinigung für Aufzugssicherheit SAV sowie der Verband Schweizerischer Aufzugsunternehmen VSA konkret drei Risiken bei älteren Aufzügen zur dringlichen Anpassung an den heutigen Stand der Technik.
ESBA http://www.hochbauamt.zh.ch/internet/baudirektion/hba/de/home.html und zur Erhöhung der Aufzugsicherheit erlassen. Befindet sich Ihr Aufzug im Kanton Zürich, gilt die ESBA-Richtlinie. Im Normalfall wird die kantonale Aufzugskontrolle die Umsetzung der ESBA-Richtlinie anlässlich der nächsten ordentlichen, periodischen Kontrolle verfügen. Die Umsetzung wird auch bei einem geplanten Aufzugsumbau angeordnet.
Sollten Sie im Besitz einer älteren Aufzugsanlage sein, kontaktieren Sie uns gerne zur Erstellung einer Zustandsanalyse. Wir beraten Sie kompetent rund um das Thema Aufzugssicherheit und Energieeffizienz. Modernisierungs-Check:Sind Sie im Besitz einer älteren Aufzugsanlage und möchten diese auf Sicherheit und Effizienz prüfen lassen?
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